Re: Carport länger als Baugenehmigung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 04 Dezember, 2017 um 08:03:33:

Antwort an: Carport länger als Baugenehmigung posted by Benny am 03 Dezember, 2017 um 04:23:55:

Benötigen Sie für einen Carport eine Baugenehmigung?
Wofür haben Sie eine Baugenehmigung?
Entspricht die geplante Ausführung der Genehmigung?

Was wäre dann wohl die Folge, wenn Sie nicht so bauen, wie es genehmigt wurde?
Interessant ist auch, sich die Frage zu stellen, wie sich das wohl auf die Genehmigungsteil "Wohnhaus" auswirken würde, wenn der Carport nicht so ausgeführt würde, wie er in der Genehmigung für "Wohnhaus mit Carport" beantragt und genehmigt ist.


: Hallo.
: Kurze Frage:
: Ich habe ein EFH gebaut (in S-H) und jetzt soll das Carport dazu. Baugehn. habe ich inkl. Carport, welches ans Haus gebaut werden soll (jeweils über 3m von allen Grenzen weg).
: Die Baugenehmigung ist für ein Carport von 9x7,50. Nun soll das Carport aber 10,5 lang werden (inkl. Schuppen). Muss ich das nachmelden o.ä, bzw neuen Bauantrag stellen?
: MfG Benny





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