Re: Eigenheimzulage doppelt geht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Lea am 01 Juni, 2005 um 18:51:04:

Antwort auf: Zweite Eigenheimzulage von Manuela am 30 Mai, 2005 um 18:34:01:

Eigenheimzulage ist im Eigenheimzulagengesetz geregelt. Über google.de oder msn.de gibt es reichlich Infos. Ferner sind die Einkommenssteuer-Richtlinien ganz brauchbar.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/inhalt.html


: HALLO
: WIR; MEIN MANN UND ICH, SIND EIGENTÜMER EINES EINFAMILIENHAUSES FÜR DAS WIR EIGENHEIMZULAGE BEZOGEN HABEN. MITTLERWILE HABEN WIR 5 KINDER UND DAS HAUS WIRD EIN WENIG ENG. UNSERE ÄLTESTEN TÖCHTER SIND 17 UND WÜRDEN SICH GERNE EIN WENIG ZURÜCKZIEHEN KÖNNEN.
: NUN HABEN WIR ZWEI STRAßEN WEITER EIN GRUNDSTÜCK ERWORBEN UND WOLLEN DORT EINE KLEINE DOPPELHAUSHÄLFTE BAUEN. UNSERE NOCH MINDERJÄHRIGEN TÖCHTER GEHEN NOCH ZUR SCHULE UND WIR WÜRDEN IHNEN GERNE DEN NEUBAU ZUR VERFÜGUNG STELLEN. KANN MIR JEMAND SAGEN OB WIR FÜR DAS NEUE HAUS AUCH EIGENHEIMZULAGE BEKOMMEN WÜRDEN, WENN DORT NUR DIE BEIDEN TÖCHTER EINZIEHEN UND WENN IN WELCHER HÖHE?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]