Re: Kündigung durch Auftraggeber


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Gesendet von Markus Reinartz am 09 Dezember, 2017 um 12:24:46:

Antwort an: Re: Kündigung durch Auftraggeber posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 Dezember, 2017 um 23:08:07:

Es ist kein Problem Fristen zu setzen.

Man sollte bzw. muss nur wissen, was man da gerade tut und wie das der Reihenfolge nach, zu handhaben und zu erledigen ist.

Der Auftragnehmer darf nicht einfach Leute abziehen.

Da müssen Sie Fristen setzen das Team bzw. die arbeitenden Leute an der Baustelle zu verstärken.

Zusätzlich Fristen setzen die zu der Rechnung gehörigen Aufmaße und Abrechnungsunterlagen anzufordern.

Natürlich alles schriftlich.

Zunächst einmal auf jeden Fall dafür Sorgen, dass mit einer kalenderfristlichen Frist eine "Nichtvertragsfrist" -nämlich keine- zu einer "Vetragsfrist" wird und dazu dann die zur Rechnung gehörigen Unterlagen anfordern.

Holen Sie sich Hilfe bei jemandem der sich damit auskennt.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

GF: Markus Reinartz


: Hallo Marcel Sch.,
: ich hoffe, Sie missbrauchen nicht eine E-Mailadresse "xxxxxxxxxx@breitband-altmark.de"...Zitat Homepage:
: "Der Zweckverband Breitband Altmark (ZBA) verfolgt die Strategie, die insbesondere dezentral gelegenen und unterversorgten Orte der 4.700 Quadratkilometer großen Altmark mit einem zukunftsfähigen und flächendeckenden Glasfasernetz zu erschließen.
: Als Zweckverband ist der ZBA ein Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften zur Erledigung der festgesetzten Aufgabe der Erschließung des Zweckverbandsgebietes mit Breitbandinternetanschlüssen. Damit bewältigen die Mitglieder des ZBA gemeinschaftlich die Aufgabe der Daseinsvorsorge der Internetinfrastrukturentwicklung in der Altmark."
: ...Zitat Ende.
: Für Aufträge im "Mio-Bereich" sollte eigentlich ein Vertrag existieren.
: Dieses ist ein BAURECHT-FORUM und keine Rechtsberatung.


:





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