Re: bauzeit


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Dezember, 2017 um 23:35:11:

Antwort an: bauzeit posted by seili am 16 Dezember, 2017 um 20:30:09:

Hallo seili,
bei uns im NRW gilt:
§ 77 BauO NRW – Geltungsdauer der Genehmigung
(1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.
(2) Die Frist nach Absatz 1 kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden.
In welchem Bundesland leben Sie?



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