Re: Eigentumswohnung Grundriss


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 22 Dezember, 2017 um 23:12:27:

Antwort an: Eigentumswohnung Grundriss posted by Mario Schneider am 22 Dezember, 2017 um 11:40:06:

Hallo Mario Schneider,
grundsätzlich benötigt der Bauträger bei der Verwirklichung seines geplanten Immobilienprojekts immer auch eine gewisse Flexibilität, sowohl bei der Auswahl seiner Baumaterialien als auch bei der Bauausführung. Insbesondere wenn der Bauträger mit dem Vertrieb der geplanten Immobilie und den Beurkundungen noch vor der offiziellen behördlichen Baugenehmigung beginnt, ist es notwendig, dass der Bauträger sich Auswahlalternativen offen hält. Sollte die behördliche Baugenehmigung wider Erwarten anders ausfallen als beantragt und im Kaufvertrag inklusive Anlagen (Verweisungsurkunde) vorgesehen, besteht für beide Parteien grundsätzlich ein Rücktrittsrecht - für den Immobilienkäufer ebenso wie für den Bauträger. Auf gar keinen Fall darf der Bauträger das verkaufte Sondereigentum wie
1. den Grundriss der Wohnung
2. den Keller
3. die Tiefgaragenstellplätze
etc. ändern. Und zwar weder bezüglich der Lage, der Größe oder Werthaltigkeit der Ausstattung.
Zudem müssen die alternativ gewählten Bauausführungen in Bezug auf Qualität und Werthaltigkeit dem in der Baubeschreibung angekündigten Standard entsprechen. Eine Minderung der Qualität oder eine geringere Funktionsfähigkeit muss man als Käufer nicht akzeptieren. Hier kann man eindeutig auf die im Vertrag ausgeschriebene Ausführungsqualität bestehen. Kommt der Bauträger dem nicht nach, hat man Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises oder sogar auf Schadensersatz.
Ich kenne Ihre Grundriss-Situation leider nicht...
deshalb ist eine genaue Entscheidung nicht möglich.





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