Re: Baugenehmigung Nutzungsänderung in Boardinghaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Markus Reinartz am 29 Januar, 2018 um 22:03:10:

Antwort an: Re: Baugenehmigung Nutzungsänderung in Boardinghaus posted by Baufreak am 23 Januar, 2018 um 12:33:52:

Richtig

Der Schutz von Leib du Leben geht vor den wirtschaftlichen Gedanken.

Da wird auch der erneute Weg zum Bauamt nicht viel bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Die Nutzungsaufnahme ist erst zulässig, wenn die Auflagen erfüllt wurden. Im Übrigen geht es bei Ihrer Aufzählung um lauter sicherheitsrelevante Maßnahmen. Sofern Sie die Nutzung vorher aufnehmen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie sollten auch beachten, ob in der Genehmigung eine Abnahme durch die Bauaufsicht vor Nutzungsaufnahme vorgeschrieben ist.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]