Re: Gemeinde ändert Flächennutzungsplan


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Februar, 2018 um 23:29:01:

Antwort an: Gemeinde ändert Flächennutzungsplan posted by MLummer am 16 Februar, 2018 um 11:14:38:

Hallo MLummer,
die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitverfahren regelt § 3 BauGB. Das aktuelle Gesetz sieht keine individuelle Benachrichtigung der betroffenen Eigentümer vor, was früher schon einmal der Fall war.
Der Gesetzgeber meint, man könne von den nicht im Verbreitungsgebiet des Bekanntmachungsorgans (hier die örtliche Presse) wohnende Grundstückseigentümern verlangen, ihrerseits entsprechende Vorkehrungen für die Unterrichtung über ihr Grundstück betreffende örtliche Angelegenheiten zu treffen.



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