Grenzabstand


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Gesendet von Sabine am 19 Februar, 2018 um 15:00:37:

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Wir planen derzeit den Bau eines EFH auf dem bebauten Grundstück meines Vaters.
Aufgrund der beengten Verhältnisse schaffen wir es zwar, dass sich die Abstandsflächen von Neubau und Bestandshaus (Vater) nicht überschneiden, der Abstand der nicht ganz parallel liegenden Häuser beträgt jedoch nur ca. 5,33m (engste Stelle) /5,58m. D.h. wir schaffen bei der beabsichtigten Grundstücksteilung nicht den erforderlichen Grenzabstand von 2x3m. Uns ist bekannt, dass ohne Grundstücksteilung 5m Häuserabstand möglich wären, allerdings muss das Grundstück später teilbar sein, so dass uns dies nicht weiterhilft.
Bei der finalen Grenzziehung sind wir variabel, haben jedoch bei der aktuellen Planung die Lage der Grenze so festgesetzt, dass zum geplanten Neubau die erforderlichen 3m eingehalten sind, nicht dagegen beim Bestand.
Frage1:
Ist für diese Situation eine Ausnahmegenehmigung durch Genehmigungsbehörde denkbar? Erste Nachfrage beim LRA war nicht sehr aufschlussreich.Vater, als relevanter Nachbar würde natürlich dem erforderlichen Grenzverlauf zustimmen.
Frage2:
Oder besteht die Möglichkeit, vorab einen Teil des Grundstücks mit dem Bestandshaus mit einem Grenzabstand von 2,33m (5,33m-3m) abzutrennen?





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