Versorgungsbeiträge und Ersterschliessung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Roland Sigmund am 03 Juni, 2005 um 13:03:51

Hallo Zusammen,

muss ich als Grundstückskäufer den Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrag bezahlen, wenn ich ein Grundstück als voll erschlossen gekauft habe?

Folgender Sachverhalt:
Im Notarvertrag steht "Das Grundstück ist voll erschlossen. Der Verkäufer sichert zu, dass alle für die Ersterschliessung des Grundstücks anfallenden Erschliessungskosten und Anliegerbeiträge vollständig endabgerechnet und bezahlt sind".
Ich habe das Grundstück gekauft, in der Annahme, dass diese Gebühren beglichen sind. Nun schickt mir die Gemeinde eine Rechnung über 3000 € für Wasserversorgung und Abwasserbeitrag. Der Sachbearbeiter meint, dass diese Gebühr erst mit dem Anschluss an ein Gebäude fällig wird.
Dass der Anschluss von der Strasse bis zum Haus,(also die Zuleitung in den Keller)nicht immer dazu gehört, dass ist mir klar und das haben wir auch vertraglich vereinbart, aber was gillt denn überhaupt noch als voll erschlossen, wenn nicht einmal die o.g. Gebühren drin sind?
Roland





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]