Re: Nachträgliche Befreiung nach Baufreigabe


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Gesendet von Stefanie am 07 März, 2018 um 10:08:03:

Antwort an: Re: Nachträgliche Befreiung nach Baufreigabe posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 März, 2018 um 23:08:23:

: Hallo Stefanie,
: Sie haben die Baugenehmigung bekommen: Ihren sogenannten (in BW) Baufreigabeschein "Roter Punkt". Damit können die Arbeiten an der Baustelle durchgeführt werden.
: Sie können jederzeit natürlich eine nächträgliche Änderung der Genehmigungsplanung beantragen. Fragen Sie bitte nach, welche Pläne geändert werden müssen.
: Eine komplett neue Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Somit ist der momentan erteilte Punkt unser "Status Quo". Wir könnten es somit einfach mit der Befreiung versuchen, sollte es nicht klappen haben wir weiterhin unsere vorhandene Baufreigabe. Ist dies korrekt?




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