Re: Nutzungsänderung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Bauassessor am 20 Juni, 2018 um 12:52:03:

Antwort an: Re: Nutzungsänderung posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Juni, 2018 um 23:00:07:

Hallo,

nach meinem Wissenstand muss man, wenn keine baulichen Veränderungen gemacht werden, nur eine Nutzungsänderung beantragen.

Kommt also darauf an, ob Sie etwas an der baulichen Substanz machen wollen, was nicht der bisherigen Genehmigung entspricht.

: Hallo Kristina,
: Sie benötigen eine Baugenehmigung. Kosten der Stadt z.B. in NRW siehe Genehmigunsgebühren in NRW = Anlage 1
: zum Gebührentarif (zu Tarifstelle 2)
: (Stand 01.01.2018)
: 22.Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten
: a)bis 3 000 m³ umbauten Raum
: Bauart leicht 1)
: 42,00
: Bauart mittel 2)
: 49,00
: Bauart schwer 3)
: 62,00
: b)der 3 000 m³ übersteigende umbaute Raum
: Bauart leicht 1)
: 33,00
: Bauart mittel 2)
: 41,00
: Bauart schwer 3)
: 46,00
: Alles in Euro/je cbm umbauter Raum geteilt durch 1000.
: Beispiel: 2000 cbm umbauter Raum (Länge x Breite x Höhe) x 42 Euro (Bauart leicht) geteilt durch 1000 mal 6 = 504 Euro
: Hinzu kommt ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster = 30 Euro





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]