Re: Nutzungsänderung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2018 um 13:09:20:

Antwort an: Re: Nutzungsänderung posted by Bauassessor am 20 Juni, 2018 um 12:52:03:

Die Nutzungsänderung ist der Baugenehmigung gleichzusetzen. Es wird dabei dann nur nicht auch noch das Gebäudevolumen mitgenehmigt sondern nur die Nutzung des Gebäudes.

Die Gebühren für Nutzungsänderungen richten sich nach Art des Vorhaben (Sonderbau) und der umzunutzenden Fläche ...
AVerwGO Tarifstelle 2.4.3: 50 - 5.000 €

Die baulichen Maßnahmen richten sich dann zusätzlich zu der Genehmigung der Nutzungsänderung an den Rohbaukosten oder den Herstellungskosten gemäß den Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2 oder 2.4.4

Zusätzliche Kosten können durch weitere Unterlagen und Planungsleistungen entstehen. Welche das sind hängt stark vom konkreten Einzelfall ab und können nur anhand des Vorhabens und seiner Lage ermittelt werden.

: Hallo,

: nach meinem Wissenstand muss man, wenn keine baulichen Veränderungen gemacht werden, nur eine Nutzungsänderung beantragen.

: Kommt also darauf an, ob Sie etwas an der baulichen Substanz machen wollen, was nicht der bisherigen Genehmigung entspricht.


: : Hallo Kristina,
: : Sie benötigen eine Baugenehmigung. Kosten der Stadt z.B. in NRW siehe Genehmigunsgebühren in NRW = Anlage 1
: : zum Gebührentarif (zu Tarifstelle 2)
: : (Stand 01.01.2018)
: : 22.Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten
: : a)bis 3 000 m³ umbauten Raum
: : Bauart leicht 1)
: : 42,00
: : Bauart mittel 2)
: : 49,00
: : Bauart schwer 3)
: : 62,00
: : b)der 3 000 m³ übersteigende umbaute Raum
: : Bauart leicht 1)
: : 33,00
: : Bauart mittel 2)
: : 41,00
: : Bauart schwer 3)
: : 46,00
: : Alles in Euro/je cbm umbauter Raum geteilt durch 1000.
: : Beispiel: 2000 cbm umbauter Raum (Länge x Breite x Höhe) x 42 Euro (Bauart leicht) geteilt durch 1000 mal 6 = 504 Euro
: : Hinzu kommt ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster = 30 Euro



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