Abgeschickt von Rudi am 04 Juni, 2005 um 19:09:18
Antwort auf: Durchbruch Aussenwand - Zustimmung Miteigentümer notwendig ? von Holger am 03 Juni, 2005 um 12:57:17:
Die Außenwand ist zweifelsfrei Gemeinschaftseigentum. Daher dürfte die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich sein.