Bauen auf gemeinsamer Grenze


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Gesendet von Tom Schneider am 21 August, 2018 um 16:39:46:

Hallo Forumleser,

Ich habe folgende Situation:

Mein Nachbar hat aktuell - innerhalb des Mindestabstands von 2,5 m (BW)- unsere gemeinsame Grundstücksgrenze mit einem Gebäudeteil des Wohnhauses (ca. 4,5 m und von mir genehmigt), einem Holzlager (ca. 4 m) sowie einem Gartenhaus (ca. 4 m) bebaut.
Jetzt soll noch ein Carport (ca. 7 m), direkt auf der Grenze dazukommen.
Dazu wird von mir die Zustimmung eingefordert.
Ich will ihm das grundsätzlich wohl genehmigen, möchte aber, dass er im Gegenzug einen Zaun mit Sichtqualität zu beiden Seiten zur Verdeckung des Holzschopfs und seines Wohngebäudeteils baut. Ich bin mir im Klaren, dass ich das nicht mit meiner Zustimmung koppeln kann.

Fragen:
Da er ja bereits jetzt über 9 m der gemeinsamen Grenze bebaut hat und mit dem Carport insgesamt auch auf seinem Grundstück über 15 m liegen würde, dürfte einen Genehmigung schwierig sein, wenn ich nicht zustimme, ist das richtig?

Was passiert, wenn ich weder zustimmen, noch ablehne?

Kann ich im Gegenzug auch ein Recht bekommen auf meiner Seite die Grenze auf über 9 m Länge zu bebauen?
Wie läuft das solche einem Recht od. einer Baulast auf seiner Seite hinsichtlich der Eintragung und der Kosten (wer trägt sie)?

Vielen Dank vorab!





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