Re: genehmigung entwässerung


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Gesendet von stubentiger am 03 Oktober, 2018 um 22:11:09:

Antwort an: Re: genehmigung entwässerung posted by Dirk Baumeister am 03 Oktober, 2018 um 13:07:48:

: Hallo Thomas,

: verstehe ich richtig, dass Sie Ihre gerichtlich festgestellte, unzulässige Entwässerung auf Grundstück von Nachbar 1 unzulässigerweise auf das Grundstück von Nachbar 2 umleiten wollen?

im Prinzip schon, aber dieser hat nix dagegen.

: Ich würde empfehlen auf die generelle Zulässigkeit der Entwässerung zu achten, nämlich auf dem eigenen Grundstück zu bleiben.

das geht eben nicht wegen geografischem Gefälle etc. öffentlicher Entwässerungskanal, wo ich anschließen könnte, ist auch nicht vorhanden.

: Zusätzlich wäre wohl eine fachkundige Begleitung durch einen Planer zu empfehlen, der dann auch feststellen kann für welche in Frage kommende Variante welche (wasserrechtliche) Erlaubnis erforderlich ist.

hm, wollte eigentlich nur ne Borde setzen, damit das Wasser nicht auf Nachbar 1 kann und somit dann auf Nachbar 2 abfliest. brauch ich dazu ne Baugenehmigung? und wenn der Nachbar 2 einverstanden ist, dann brauch ich doch keine wasserrechtliche Erlaubnis oder?

Gruß Thomas

: Mit freundlichen Grüßen
: Dirk Baumeister

:
: : hallo,
: : habe derzeit etwas Stress mit dem Nachbarn. Ich habe einen geteerten Weg, aber keine Entwässerung. Unterhalb des Weges sind andere fremde Grundstücke u.a. von dem Nachbarn. Bei Regen läuft das Wasser von meiner Straße auf sein tiefer liegendes Grundstück, was er mir jetzt gerichtlich untersagte. Jetzt will ich halt was bauen und das Wasser in den Garten des anderen Nachbarn umleiten (auf eigenes Grdst. geht nicht). Auf was muss ich achten (Genehmigung Bauamt o.ä)

: : Danke
: : Thomas




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