Re: Bauantrag wurde abgelehnt


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Gesendet von Bauassessor am 22 Oktober, 2018 um 16:54:45:

Antwort an: Bauantrag wurde abgelehnt posted by Andreas Riedl am 18 Oktober, 2018 um 21:59:20:

Hallo,

§ 31 Abs. 2 BauGB regelt die Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, mit denen Sie es versuchen können. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden UND
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern ODER
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar sind ODER
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
UND wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Die Grundzüge der Planung werden nach meiner Einschätzung hier nicht berührt. Allerdings kommt Punkt 1 (Wohl der Allgemeinheit) hier definitiv nicht in Frage.
Punkt 2 kann ich ohne Ortskenntnisse und Ahnung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht beurteilen. Ich halte es für möglich, aber ebenso, dass hier gute Gründe dafür sprechen, dass eine Befreiung nicht möglich ist.
Punkt 3 halte ich für Ihre Garage durchaus anwendbar.

Zu den nachbarlichen und öffentlichen Belangen kann ich hier ebenfalls keine Einschätzung abgeben.
ABER: Sie müssen die Befreiung in JEDEM Fall extra beantragen. Ein normaler Bauantrag reicht dazu nicht aus. Sie können also versuchen, den Bauantrag erneut einzureichen aber INKL. einem Antrag auf Befreiung von der Traufhöhe, der Dachform und dem Ort der Garage. Natürlich sollten Sie (besser: Ihr Architekt) in den Bebauungsplan schauen und feststellen, ob es städtebauliche Gründe für die max. Traufhöhe, die Dachform und überbaubare Grundstücksfläche für die Garage gibt. Wenn ja, muss bei der Befreiung angegeben werden, warum eine Abweichung davon trotzdem sinnvoll und vertretbar ist.

: Hallo,

: unser Bauantrag wurde abgelehnt, obwohl wir uns im Vorfeld mit dem Landratsamt abgesprochen hatten.
: Wir haben im Großen und Ganzen drei Abweichungen vom Bebauungsplan aus dem Jahre 1984:
: 1. Traufhöhe: Hier sind wir höher als der Bebauungsplan erlaubt, allerdings weichen mehrere Häuser im Baugebiet hier ab. Unsere Abweichung wäre höher als die bisherigen, daher wird uns das so nicht zugestanden.
: 2: Dachform: Im Baugebiet sind Satteldächer vorgeschrieben, wir wollten ein abgewalmtes Zeltdach bauen. Ein anderes Haus am Rand des Baugebietes hat ebenfalls ein anderes Dach, das wird aber vom Landratsamt abgelehnt, da es ja nicht im Baugebiet liegt, obwohl man dort dran vorbeifahren muss und es in der gleichen Straße liegt.
: 3: Ort der Garage: Das Grundstück ist recht schmal und steil. Daher wollten wir die Garage aus dem Baufenster hinausschieben und mit einem Vordach mit dem Haus verbinden, auch das lehnt das Landratsamt ab da es meint, dass das Baufenster ausreichend groß sei. Das ich dann aber aufgrund der Steigungen und Höhenunterschiede kaum in die Garage komme, interessiert das Landratsamt nicht.

: Wir reden von einem gewachsenen Baugebiet, jedes Haus ist anders und so gut wie jedes Haus weicht in irgendeinem Punkt vom Bebauungsplan ab.
: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, wie wir weiter argumentieren können oder gar rechtliche Beschlüsse?
: Für uns als "normalo" ist eine Abweichung eine Abweichung. Ich kann nicht einschätzen, ob es Gewichtungen gibt für eine Abweichung.
: Es wäre super, wenn uns jemand einen Rat hat, wir sind am Verzweifeln und verlieren so langsam die Lust an dem Haus.

: Danke für eure Hilfe.

: Andy & Lena





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