Re: Gemeindegrunststück welches als Baugrund in einem Wohngebiet ausgewiesen ist, wird als Bauhof für auswärtige Unternehmen benutzt.


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Gesendet von Bauassessor am 23 Oktober, 2018 um 17:59:07:

Antwort an: Re: Gemeindegrunststück welches als Baugrund in einem Wohngebiet ausgewiesen ist, wird als Bauhof für auswärtige Unternehmen benutzt. posted by robert am 23 Oktober, 2018 um 13:52:39:

Das kommt jetzt darauf an, ob Ihre Kommune eine eigene Bauaufsicht hat. Dann müssten Sie zum Landkreis zur oberen Bauaufsichtsbehörde. Eine schriftliche Beschwerde ist da meines Erachtens sinnvoller als eine mündliche, denn die mündliche kann man auch wieder vergessen.

Wenn Ihre Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis ist, dann müssen Sie noch eine Ebene höher. In NRW wäre das die Bezirksregierung.

Ganz korrekterweise müssten Sie eigentlich erst eine schriftliche Beschwerde an die zuständige Bauaufsichtsbehörde schreiben, von denen Sie dann wahrscheinlich eine schriftliche Ablehnung erhalten. Mit der sollten Sie sich dann eine Ebene höher melden. Aber ich denke, dass müssen Sie jetzt nicht nachholen, wenn Sie bisher nichts haben.

Wenn im Bebauungsplan ein Wohngebiet oder Mischgebiet festgesetzt ist, kann die Kommune nach meiner Auffassung nicht einfach ein Grundstück an einen wesentlich störenden Gewerbebetrieb vermieten.


: Das besagte Grundstück in unserem Wohngebiet grenzt unmittelbar an unsere Häuser, gehört der Gemeinde und ist als Baugrund für ein Doppelhaus im Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt. Unsere Gemeinde hat den Firmen, welche bei uns und im Nachbarort die Wasserleitungen und Glasfaserleitungen verlegen dieses Grundstück als Stellplatz für Wohnwägen, Container, den gesamten Maschinen-Fuhrpark und als Baustofflager zur Verfügung gestellt. Und dies bis 2024. Wohin sollten wir uns denn wenden? das Landratsamt oder wohin? Schriftlich oder persönlich? Für einen tipp wären wir sehr dankbar.





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