Re: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Ferienhaus wird Wohnhaus


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Gesendet von studosi am 07 Dezember, 2018 um 01:19:21:

Antwort an: Re: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Ferienhaus wird Wohnhaus posted by H. Hallmackenreuther am 06 Dezember, 2018 um 16:57:29:

Vielen Dank für diese Einschätzung. Das Gebäude, um das es geht, steht in einem Mischgebiet und seine Nutzung wurde seit der Baugenehmigung 1927 offiziell nicht mehr geändert und im Grundbuch wurde damals unter Wirtschaftsart und Lage folgendes festgehalten: "Tanzsaal, Abortanlage, Hof- und Gebäudefläche." Die Nutzung als Tanzsaal findet schon seit Jahrzehnten nicht mehr statt. Würde man heute eine Umnutzung zum Sommer-, Ferien- oder Wochenendhaus beantragen, wie verhält es sich dann mit dem GEG. bzw. wie verhält es sich mit meiner ersten Frage sollte man zu einem späteren Zeitpunkt dann eine Nutzungsänderung zur Wohnnutzung beantragen?



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