Bayern: Nachbar will das wir Zaun an Abhang bezahlen


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Abgeschickt von Stefanie70 am 05 Juni, 2005 um 12:50:15

Unser Nachbarn hat ein am Hang liegendes, aufgeschüttetes Grundstück. Er hat es beim Bau seines Hauses aufgeschüttet um eine ebene Fläche als Garten zu erhalten. Im Bereich der Grenzlinie zu uns ist das Grundstück des Nachbarn mindestens 2 m hoch aufgeschüttet im Vergleich zum natürlichen Geländeverlauf.An der Grenze ist ein steil ansteigender Hang, der ca. 10 m lang ist und 2,5 m hoch. Die Grenze verläuft oben auf dem Abhang, auf dem ebenerdigen Garten des Nachbarn. Erst nach der Grenzlinie fällt die Aufschüttung, also in meinem Grundstück, ab.Nun hat 2005 zum dritten Mal der Besitzer des Hauses gewechselt.
Der Abhang war bisher mit Cotoneaster bewachsen ( hochrankender, festigender Bodendecker). Da dieser Bodendecker wild und hoch wucherte und trotzdem immer Erde von oben auf unseren Rasen rieselte, haben wir den Bodendecker entfernt.
Wir wollten den Abhang von unten durch eine Mauer sichern und neu bepflanzen. Hierfür haben wir den Hang etwas abgetragen, um die Pflanzsteine für die Mauer setzen zu können.
Nun ist der Abhang kahl und die Nachbarin meint, wir haben durch die Entfernung unseres festwurzelnden Bodendeckers eine Gefahr geschaffen. Wir sollen nun zusätzlich zu den Kosten für die untere Mauer auch noch einen Zaun oben am Hang als Sicherung bezahlen. Der Zaun soll oben am Abhang auf der Grenze von uns erstellt werden.Nach meiner Auffassung kann ein Zaun nicht auf der Aufschüttung angebracht werden, sondern der Nachbar muss im Bereich der Grenzlinie sein Grundstück zunächst sichern (Stützmauer oder Rückverlegung der Aufschüttung von der Grenze).
Wer muss die Kosten der Stützmauer und den Zaun tragen?
Kann ich es rechtlich durchsetzen, dass der Nachbar sein Grundstück durch eine der o.g. Maßnahmen (Stützmauer oder Rückverlegung des Nachbargrundstücks) auf seine Kosten sichert?
An welcher Stelle kann man sich noch neutral beraten lassen?



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