Re: Balkon ohne Bauantrag 1,49m


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Gesendet von Anna Müller am 29 Januar, 2019 um 09:26:46:

Antwort an: Balkon ohne Bauantrag 1,49m posted by Löffler am 27 Januar, 2019 um 16:52:48:

Sie brauchen eine Baugenehmigung.
Vergleiche hier § 58 BauO LSA ff. Darin steht mal grob vereinfacht, was nicht verfahrensfrei ist, ist baugenehmigungspflichtig.
§ 60 BauO LSA erfasst die verfahrensfreien Baumaßnahmen. Balkone sind hier explizit nicht als verfahrensfrei aufgeführt.
In Blick in § 60 Abs 1 Nr. 11 BauO LSA könnte noch helfen. Dort steht unter Buchstabe b:
Verfahrensfrei ist..... die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.

Da der Balkon in der Regel außerhalb liegt... ist er hiervon nicht erfasst, unabhängig davon, um welche Gebäudeklasse es sich handelt.




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