MVStättV - Begründung gesucht: Nutzung überwiegend für Gottesdienste


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Abgeschickt von Martin am 05 Juni, 2005 um 15:55:38

Ich suche einen Hinweis auf die Definition in der MVStättV: Räume ...ÜBERWIEGEND für den Gottesdienst. Was heißt genau überwiegend?

Dank + Gruss: Martin





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