Re: Baugenehmigung ohne Grundstücksteilung möglich?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 13 August, 2019 um 14:16:04:

Antwort an: Re: Baugenehmigung ohne Grundstücksteilung möglich? posted by Peter am 13 August, 2019 um 13:22:19:

Sollte sich die Anforderung an eine Mindestgröße für ein Baugrundstück tatsächlich aus den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben - was zulässig, aber in vielen Gegenden völlig unüblich ist -, so gilt diese Anforderung derzeit formal noch gar nicht, da der Bebauungsplan mangels Satzungsbeschluss und Bekanntmachung noch gar nicht in Kraft getreten ist.

Zum anderen lässt sich eine Baugenehmigung auch dahingehend bedingen.
Insbesondere bei Anwendung des § 33 BauGB wird in der Regel schriftlich die Unterwerfung unter die zukünftig geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans gefordert.

Die Eigentumsgrenzen können jederzeit angepasst/geändert werden.

: Und wie kann das Bauordnungsamt dann überprüfen, dass alle Baugrundstücke die geforderte Mindestgröße haben, wenn es noch keine Teilung / Vermessung gab?


: : Ja.

: : : Folgende fiktive Situation:
: : : Die Stadt X stellt aktuell einen Bebauungsplan für ein Gebiet Y im Außenbereich auf. Dieser Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig,es kann aber bereits nach §33 BauGB eine Baugenehmigung beantragt werden.
: : : Auf dem Gebiet sollen laut Planung 4 Häuser entstehen. Jeder der 4 Bauplätze soll eine gewisse Mindestgröße haben. Das Gebiet Y gehört 3 verschiedenen Personen (A, B, C). Das Gebiet ist noch nicht vermessen, so dass es noch keine konkreten Bauplätze gibt.
: : : Können Baugenehmigungen erteilt werden, obwohl das Gebiet noch nicht vermessen und geteilt ist?





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