Re: Wohnflächenermittlung


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Abgeschickt von K.D. am 06 Juni, 2005 um 12:41:10

Antwort auf: Wohnflächenermittlung von Gabi Niethammer am 05 Juni, 2005 um 19:34:34:

§ 3 (3)Wohnflächenverordnung

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,


2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,

Keller gehört nicht dazu nach § 2 (3) Nr.1 a Wohnflächenverordnung.
Garten auch nicht.

: Hallo,

: wird bei einer Wohnflächenermittlung die Treppe mit ihren Stufen mit in den Wohnraum gerechnet? Wie sieht es aus mit Garten und Keller?

: Freue mich über rege Diskussion.

: Mit freundlichen Grüßen
: Gabi Niethammer





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