Re: Luftraum zum Hof/Grundstück des Nachbarn


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Oktober, 2019 um 22:45:45:

Antwort an: Luftraum zum Hof/Grundstück des Nachbarn posted by Carl Meinecke am 08 Oktober, 2019 um 18:21:14:

Hallo Carl Meinecke,
erstmal einen Gruss an den "Administrator". Die Änderung der Schrift ist ja grauenvoll und fast unzumutbar!
Nun zu Ihrem Anliegen:
Will der Eigentümer einer Grenzwand diese mit einer Außendämmung versehen, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks. Je nach Landesnachbarrecht kann sich eine Duldungspflicht des Nachbarn ergeben. In besonders gelagerten Fällen ist
eine Duldungspflicht auch aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis
begründbar.
Liegen beide Voraussetzungen nicht vor, verbleibt dem Eigentümer nur der Verzicht auf eine Außendämmung und damit die Alternative der Innendämmung. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Wärmedämmung auf ein öffentliches
Grundstück überbaut.



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