Re: Versorgungsbeiträge und Ersterschliessung


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Abgeschickt von Erich Bauer am 06 Juni, 2005 um 19:30:58

Antwort auf: Re: Versorgungsbeiträge und Ersterschliessung von Roland Sigmund am 06 Juni, 2005 um 10:21:22:

Zunächst wäre auf der Grundlage des KAG des betreffenden Bundeslandes zu prüfen, ob das mit der Entstehung der Beitragspflicht so stimmt. In Hessen kommt es beispielsweise nicht darauf an, wie ein Ursprungsgrundstück genutzt war (Einmaligkeit des Beitrags). In anderen Ländern, beispielsweise in Bayern, ist das wieder ganz anders.

Unterstellt, die Bescheide wären in Ordnung, stellt sich zivilrechtlich die Frage, ob sich aus der Formulierung im Kaufvertrag, eine Erstattungspflicht des Verkäufers ergibt. Bei "voll erschlossen" ohne ausdrückliche Differenzierung in BauGB-Erschließung und KAG-Erschließung könnte das durchaus der Fall sein.



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