Re: Schwimmteich


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 April, 2020 um 14:08:15:

Antwort an: Schwimmteich posted by Eva am 17 April, 2020 um 09:40:57:

Hallo Eva,
ich möchte Ihnen das "losbaggern" gerne ermöglichen...in welchem Baggerland, sorry Bundesland, leben Sie?
Ich spreche mal für NRW:
§ 62, 6 f der Landesbauordnung NRW erlaubt jetzt die Anlage von „Wasserbecken“ im Außenbereich bis 100 Kubikmeter Volumen ohne Genehmigung. Allerdings wird das für Schwimmteiche in §62 10 a sofort wieder einkassiert. Die sind auch im Außenbereich weiterhin nicht zulässig. In internen Handlungsempfehlungen des Ministeriums wird das noch einmal präzisiert:
"Für die Frage, ob es sich um ein Wasserbecken oder ein Schwimmbecken handelt, kommt es demnach auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch an. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch ein Naturschwimmteich mit Bauprodukten (z. B. Folie, sonstige Befestigung) künstlich hergestellt wird. Wenn der Naturschwimmteich dem „Schwimmen“ dient, handelt es sich um ein Schwimmbecken.




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