Re: Nachträgliche Brandschutzwand


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Gesendet von Bauassessor am 20 Juli, 2020 um 18:41:27:

Antwort an: Nachträgliche Brandschutzwand posted by Heidi am 14 Juli, 2020 um 19:16:29:

Wenn Sie sich jetzt ein Jahr schon damit rumschlagen, haben Sie in der Zeit nicht mal einen Anwalt dazu gefragt? Das ist schon eine sehr spezielle Frage.

Grundsätzlich wäre meine Einschätzung folgende. Die Erteilung einer Genehemigung kann von dem Antragssteller so eingeschätzt werden, dass alle Voraussetzungen für die Errichtung des Gebäudes erfüllt sind. Er kann im "Treu und Glauben" auf die Richtigkeit der Genehmigung verlassen - auch gegenüber Dritten.

Ihr Nachbar muss also - wie er das auch macht - die Baugenehmigungsbehörde verklagen. Sollte er Recht bekommen, ist die Behörde verpflichtet, für einen Zustand zu sorgen, der auch wirklich genehmigungspflichtig ist. Dafür muss sie mit Ihnen reden und mit Ihnen klären, wie eine Umsetzung aussehen könnte. Dei Genehmigung entziehen kann sie Ihnen aber nicht - und damit sind Sie in einer entspannten Verhandlungslage.

Ohne Fachanwalt, der sich mit Verwaltungs- und Baurechtrecht nicht auskennt, würde ich das ganze aber nicht durchziehen - denn der Landkreis hat eine fachlich versierte Rechtsabteilung und ganz viele Schreiben, die so klingen, als ob man keine Chance hätte.

Bedenken Sie aber auch: Sie brauchen vielleicht das Landratsamt auch nochmal irgendwann (man sieht sich immer zweimal im Leben). Wenn Sie sich jetzt bockig stellen, macht das das Landsratsamt beim nächsten Mal auch. Also bleiben Sie kooperativ.


: Hallo,
: folgende Situation:
: Wir sind im Gastronomiebereich tätig und haben in unserem Biergarten vor ein paar Jahren eine Art Kiosk errichtet. Da wir uns im Hochwassergebiet befinden mussten wir im Holzständerwerk bauen. Der Kiosk wurde von einem Architekten geplant und vom Bauamt so genehmigt und abgenommen.
: Das Landratsamt fordert nun, dass wir nachträglich eine Brandschutzwand an die Außenwand anbauen. Anscheinend müssten wir auch eine massive Brandschutzwand bauen, obwohl uns das damals beim Kiosk verboten wurde, da hier Hochwassergebiet ist.
: Gegenüber dieser Außenwand (also Rückseite des Kiosk) befindet sich ein ca. 2- 2,50m breiter Flutgraben und daran anschließend das Haus eines Nachbarn, der uns beim Amt wegen dieser Brandschutzwand gemeldet hat.
: Jedoch hat die Rückseite seines Hauses keine Fenster und ist in irgend einer Weise feuerfest isoliert.
: Da wir beim Bau fast annähernd auf die Grundstücksgrenze gebaut haben ist es fast unmöglich nachträglich außen eine Brandschutzwand zu errichten. Jeder Handwerker, der bei uns war hat nur mit dem Kopf geschüttelt und gesagt, dass das nicht möglich wäre.
: Jetzt meine Fragen dazu:
: 1. Hat der Nachbar tatsächlich einen Anspruch darauf, dass wir eine Brandschutzwand errichten müssen?
: 2. Kann das Landratsamt das einfach so nachfordern? Ohne dass sie eine rechtliche Grundlage nennen? Immerhin haben wir das alles so wie es ist genehmigt bekommen.
: 3. Im Brief vom Landratsamt steht, dass unser Nachbar das Landratsamt verklagt, aufgrund der Tatsache, dass sie uns damals den Bau genehmigt haben, ohne Brandschutzwand. Ist es jetzt in Ordnung, dass sie das von uns nachfordern, obwohl das Landratsamt dann offensichtlich damals einen Fehler gemacht hat?
: 4. Tragen die Kosten dafür dann nur wir? Der Fehler lag ja nicht bei uns.
: 5. Geht das überhaupt, dass nun gefordert wird, dass massiv gebaut wird, obwohl vorher nur Holzständerwerk möglich war? Wir durften nicht mal Dachziegel verwenden und auch nicht isolieren, da es jederzeit wegen Hochwasser abbaubar sein muss.

: Wir schlagen und damit jetzt annähernd schon ein Jahr rum und sind mittlerweile wirklich verzweifelt. Ich hoffe hier kann uns endlich jemand helfen.

: Viele Grüße
: Heidi :)





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