Re: Änderung Flächennutzungsplan von Wohnbebauung nach Mischgebiet


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Gesendet von Bauassessor am 10 August, 2020 um 14:36:47:

Antwort an: Re: Änderung Flächennutzungsplan von Wohnbebauung nach Mischgebiet posted by H. Hallmackenreuther am 10 August, 2020 um 10:38:58:

Mit der Einschränkung, dass Sie in Ihren Nutzungsrechten (Wohnen) nicht eingeschränkt werden. Eingeschränkt werden heißt aber nicht, dass Sie weniger Wohnqualität haben als vorher, sondern dass ein Wohnen grundsätzlich nicht mehr möglich wäre. Wenn also in dem Mischgebiet ein Betrieb entsteht, der so laut ist, dass Sie nachts nicht mehr schlafen können, dann darf die Gemeinde das nicht - kann aber Vorsorgemaßnahmen ergreifen (aktiver / passiver Lärmschutz), so dass die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Wenn Ihnen aber einfach nur der tolle Ausblick verbaut wird, dann beeinträchtigt Sie das nicht in der Funktion des Wohnens. Auch der Wertverlust spielt da keine Rolle, denn Sie können dort immer noch ohne Gefährung wohnen.

Es gibt kein Rechtsanspruch auf die Unveränderlichkeit der Umgebung.

: Guten Tag!

: Ja.
: Die Gemeinde darf das machen.

: Mit freundlichen Grüßen
: H. Hallmackenreuther





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