Re: Hohlraum über Staffelgeschoss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Bolanger am 31 Oktober, 2020 um 09:14:30:

Antwort an: Hohlraum über Staffelgeschoss posted by Nils Richter am 24 Oktober, 2020 um 16:22:24:

Hallo,

in diesem Dokument der Stadt Hamburg stehts beschrieben: https://www.hamburg.de/contentblob/3884804/518c6e1cc5edcd832af06b70734c7506/data/faq-%C2%A7-02-hbauo-begriffe.pdf

GGf. finden Sie auch für SH ein ähnliches Dokument.

Grüße


: Laut §2 Abs. 8 LBO SH und vieler Kommentierungen dieses, sollte das Staffelgeschoss das oberste Geschoss sein. Hohlräume sind nach Abs. 7 keine Geschosse. Wie definieren sich diese Hohlräume? nach §48 Abs. 1 etwa. Gibt es dazu einschlägige Kommentare. Vielleicht sogar im Zusammenhang mit Staffelgeschossen?
: Grund der Frage ist ein laufender Bauantrag und die mögliche Dachneigung eines Walmdaches auf dem Staffelgeschoss. Der B-plan gibt keine Höhenbeschränkung und keine Dachvorgaben, einzig Eingeschossigkeit vor.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]