Re: Aufschüttung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 November, 2020 um 23:09:24:

Antwort an: Aufschüttung posted by Silke am 26 November, 2020 um 11:00:57:

Hallo Silke,
die natürlich vorhandene Geländeoberfläche ist regelmäßig der Bezugspunkt baulicher Maßnahmen.
Sie stellt das gewachsene Gelände dar, welches zwar regelmäßig natürlich entstanden ist oder aber
vor langer Zeit durch Menschenhand verändert wurde. Aufschüttungen und Abgrabungen, die im Zuge
von Baumaßnahmen ausgeführt werden, verändern zwar
die natürlich vorhandene Geländeoberfläche, das so veränderte Gelände wird aber nicht zum
Bezugspunkt für die oder weitere Baumaßnahmen.
Massgebend ist die Höhe aus der "Sicht des Nachbarn". Absturzsicherung oder Zaun? Was möchten Sie? Wie wäre es mit einer Stützmauer = 99cm hoch? Keine Absturzsicherung erforderlich......
Die Stützmauer einen halben Meter einrücken, nein. Die Wirkung ist immer noch "wie von einem Gebäude". Oder 3m einrücken.....keine Beschränkungen....





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]