Re: Baustopp bei Erbaurecht


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Abgeschickt von Greeece am 07 Juni, 2005 um 18:01:14

Antwort auf: Baustopp bei Erbaurecht von Markus Kaiser am 06 Juni, 2005 um 18:59:35:

Einen vorläufigen Baustopp oder einen endgültigen? Ja Schadensersatz sollte möglich sein, wenn es nicht gerade an einem Verschulden fehlt? Wußte der Eigentümer das und hat er das arglistig verschwiegen stehen die Chancen recht gut. Abgesehen davon: Kaufe nie ein Erbbaugrundstück weil wird man nie wieder los!

: Guten Tag .

: wenn man ein Erbbaugrundstück erworben hat und ein baustopp bekommt weil dort eine produktionsstätte verschwiegen wurde (vom grundstückseigner) hat man dann die möglichkeit auf schadensersatz ( notargebühren , baugenehmigung , vermessung, bereitstellung der bank )





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