Abgeschickt von GinaSchmidt am 07 Juni, 2005 um 18:07:34:
Antwort auf: MVStättV - Begründung gesucht: Nutzung überwiegend für Gottesdienste von Martin am 05 Juni, 2005 um 15:55:38:
Wenn genutzt dann mit mehr als 50 % für diesen Zweck............das versteht man unter überwiegend nach allgemeinem Sprachverständnis aber überwiegend in dem Rechtszusammenhang ist mir noch nicht begegnet!
: Ich suche einen Hinweis auf die Definition in der MVStättV: Räume ...ÜBERWIEGEND für den Gottesdienst. Was heißt genau überwiegend?
: Dank + Gruss: Martin