Genehmigungsfreistellung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Andreas am 19 Februar, 2021 um 07:14:28:

Hallo.
Ich habe nach der bayr. Bauordnung §58 eine Genehmigungsfreistellung bekommen. Allerdings wurden die Maße der Garage und Carport geändert, weil die Gesamtfläche über 50m2 sei. Dies wäre in §57 geregelt.
Garage, Carport und Haus sind ein zusammenhängendes Gebäude. Gilt §57 in Zusammenhang mit §58?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]