Re: Bunker - rechtliche Einordnung


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Gesendet von Elbenzopf am 03 März, 2021 um 13:01:10:

Antwort an: Re: Bunker - rechtliche Einordnung posted by Bolanger am 16 Februar, 2021 um 13:23:19:

Vielen Dank für die Tipps.

Diese Aspekte haben wir bereits in Berücksichtigung. Eine ordentliche Nutzung sei es landwirtschaftlich oder dergleichen, kann ich mir dort kaum vorstellen. Dafür ist die Fläche zu klein. Nutzbar ist das Grundstück eigentlich für nichts.
Altlasten - Einsturzgefahr, das alles kann sein. Wir wohnen in einer sehr dicht besiedelten Gegend, wo man mit Altlasten rechnen muss. Im Krieg ist hier viel heruntergekommen. Dieses Risiko hat hier jeder, der einen Bestand kauft, der zu der Zeit schon vorhanden war. Daher würden wir dieses Risiko schon eingehen.

Deshalb interessiert mich die Rechtslage dazu so sehr. Und die Unterhaltskosten. Also muss ich Grundabgaben zahlen etc..

Normalerweise ist doch alles in irgendeiner Grundlage im Baugesetzt verankert. Mich wundert es, daß ich dazu rein gar nichts finden kann.


: losgelöst von der baurechtlichen Bewertung möchte ich nahelegen, sich auch Gedanken zu Altlasten zu machen. Nicht, dass während des Baus geschludert wurde, das ganze als Munitionslager genutzt wurde und Umweltgifte in den Boden gesickert sind.

: Und man sollte sich Gedanken machen, wie man ein solches Grundstück wieder los wird. Ich kenne einen Fall, bei dem ein Grundstücksbesitzer eine Grube mit Bauschutt hat auffüllen lassen und nun schon seit Jahren versucht, dieses Grundstück irgendwie loszuwerden. Er würde es auch verschenken, bot es als Fläche zum Aufstellen einer PV an etc.. Nutzung zu landwirtschaftlichen zwecken ist wegen nicht vorhersehbarer Altlasten nicht genehmigt. Er bleibt schlicht und einfach darauf sitzen.

: Und was würde mit dem Bunker geschehen, wenn der einsturzgefährdet ist oder wird? haben Sie die finanziellen Mittel für diesen Fall?

: Ich persönlich würde die Finger davon lassen.
:


: : Hallo zusammen,

: : mich interessiert die rechtliche Lage zu einem Luftschutzbunker (Stollen mit 3 Zugängen, unterirdisch) auf einem Grundstück im Aussenbereich.

: : Es handelt sich um einen „Streifen“ von insgesamt 4 Grundstücken neben einer Landstrasse, welche unterschiedlich genutzt werden.
: : Garten- Freizeitzweck, Hundelaufwiese, Pfadfinder Treffpunkt, und auch Wohnnutzung. Sicherlich weiß ich nicht, was davon geduldet ist, und was genehmigt ist.
: : Ich gehe davon aus, dass nichts genehmigt ist, sich aber auch niemand interessiert.

: : Der Bunker befindet sich auf dem einzig zur Zeit nicht genutzten Grundstück zwischen den anderen Grundstücken. Ich spiele mit dem Gedanken, dieses zu erwerben und rein als Garten zu nutzen.

: : Mich interessiert jedoch die rechtliche Situation den Bunker betreffend. War für Bunkerbau in der Zeit 1940er Jahren eine Baugenehmigung erforderlich?
: : Gilt hier heute die Einmessungspflicht aller Gebäude als Eigentümer? Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen?

: : Im Grunde ist das Grundstück nicht nutzbar und dürfte auch zu nichts ungenutzt werden. Dennoch, der Bunker ist ein vorhandenes Bauwerk.

: : Erwähnen möchte ich noch, dass es alten Baumbestand gibt und auch einige Ställe, wo Hühner gehalten wurden. Insgesamt ist das Gelände völlig überwuchert von Brombeeren, Efeu etc. damit man sich ein Bild machen kann.

: : Danke für Tipps und Ideen rund um das Thema Bunker auf privaten Grundstücken im Aussenbereich (NRW).




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