Re: Grenzüberbau


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Abgeschickt von tinolino am 07 Juni, 2005 um 18:11:55:

Antwort auf: Zaun ragt 2 Zentimeter über Aussengrenze von Markus Linden am 05 Juni, 2005 um 11:57:56:

Schikaneverbot in § 226 BGB lesen! Ansonsten wenn das keine reine Schikane wäre gilt § 1004 BGB und der Nachbar kann Unterlassung verlangen. Durch neue Vermessungsmethoden verrutschen die Grenzen meiner Erfahrung nach aber meist eh um einige Zentimeter bei Neuvermessungen, weil nach alten Messmethoden einiges falsch gelaufen ist.

: Guten Tag, wir haben ein Eckgrundstück wo der Aussenzaun ca. 1 cm über die Grundstücksgrenze
: gebaut wurde. Dies allerdings nicht über die gesamte
: Länge von 20 metern, sondern nur auf 2-3 m.
: Muss der Zaun rechtlich gesehen versetzt werden, oder
: gibt es da eine Toleranzregelung??? Vielen Dank für
: jegliche Hilfe, mfg





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