Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von JaqKi. am 07 Juni, 2005 um 18:17:58:

Antwort auf: Baugenehmigung von Gerhard am 04 Juni, 2005 um 12:42:53:

Hallo Gerhard,
Das würde ich einem Rechtsanwalt zur Beratung vorlegen und um schriftliche Rückantwort bitten, damit der notfalls haftet. Das wird oftmals gemacht, aber meist läßt man mehr als die Grenzmauer stehen. Wenn die Behörde nicht will und sich quer stellt, dann kann das jahrelang ohne Fortschritt vor Gericht liegen. Besser setzt sich Dich mit denen an einen Tisch.
Gruß
Jacqueline

: Ein 200Jahre altes Haus mit 1m Grenzabstand soll abgerissen und wieder aufgebaut werden.Das Vorhaben liegt in einem Bebauungsplan und wird von der Gemeinde abgelehnt weil 3m einzuhalten wären.Seitens Bauamt Landkreis gibt es keine Einwendungen.Besteht die Möglichkeit einen Teil der alten Grenzmauer stehen zu lassen und somit die Freigabe zu bekommen?





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