Re: Grunddienstbarkeit (Wege- und Fahrrecht)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Norman am 07 Juni, 2005 um 18:24:21

Antwort auf: Grunddienstbarkeit (Wege- und Fahrrecht) von Janine am 02 Juni, 2005 um 10:29:07:

Grunddienstbarkeiten siehe §§ 1018 - 1029 BGB und dort § 1021 zum Unterhaltungspflicht

: Hallo,

: ich habe eine Frage bzgl. einer Grunddienstbarkeit. Wir haben bei uns in der Urkunde eine Grunddienstbarkeit eingetragen, dass wir ein Geh- und Fahrrecht bei unserem Nachbarn über das Grundstück haben. Der Weg ist 4 m breit. Da sein Haus jedoch tiefer gebaut wurde und er einen Teil mit Erde aufschütten muss, muss er diesen Weg, den wir nutzen dürfen/müssen mit einer Mauer abstellen.

: Nun hat er bereits begonnen: Steine beschafft und die Mauer auch teilweise gestellt und sagt uns nun, dass wir die Hälfte der Kosten zahlen müssten!

: Wie ist das rechtlich? Es ist sein Grundstück und er wusste, dass uns dieses Recht eingeräumt worden ist.

: Müssen wir da irgendwas an ihn zahlen?

: Außerdem hat er uns vorher auch nicht gefragt, welcher Steine er z. B beschaffen sol o. ä.. Hat er jetzt die Teuersten genommen, was ich mir bei ihm durchaus vorstellen könnte, bin ich, weiß Gott, nicht bereit die Hälfte der Kosten zu tragen, wenn man das müsste!

: Kennt sich da jemand aus? Bin für ALLE Antworten sehr dankbar!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]