Re: Bauantrag wegen Geschossigkeit nach §34 abgelehnt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von P.Senning am 26 Juli, 2021 um 11:58:42:

Antwort an: Bauantrag wegen Geschossigkeit nach §34 abgelehnt posted by Pascal Senning am 23 Juli, 2021 um 12:54:30:

Laut Beschluss muss es demnach ein Referenzobjekt in der näheren Umgebung geben, dass in allen Punkten mit dem geplanten Bauvorhaben übereinstimmt und damit auch vergleichbar ist. Das haben wir in der direkten Umgebung nicht, wenn auch der Bau in allen anderen Punkten übereinstimmt, nur eben nicht in der Geschossigkeit. Kann hier mit der angemessen Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs argumentiert werden?

Allerdings sind in der Gemeinde und auch in der selben Straße Bauten genehmigt worden, die ebenfalls keine Referenzobjekte in der Geschossigkeit (zum Teil nicht einmal in der bebauten Fläche) besitzen. Hier spricht der Landkreis von Einzelfallentscheidungen, die keine Vorbildwirkung hätten. Ist das tatsächlich so "einfach" argumentiert?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]