Re: Wohnflächenverordnung


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Abgeschickt von LenaKron am 07 Juni, 2005 um 18:28:27:

Antwort auf: Re: Wohnflächenermittlung von K.D. am 06 Juni, 2005 um 12:41:10:

Ob nach anderen bzw. den älteren Berechnungsmethoden das allerdings auch so ist?
Auf welche Sachverhalte wird die neue Wohnflächenverordnung alles angewendet?

: § 3 (3)Wohnflächenverordnung

: Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

: 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,

:
: 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,

: Keller gehört nicht dazu nach § 2 (3) Nr.1 a Wohnflächenverordnung.
: Garten auch nicht.

: : Hallo,

: : wird bei einer Wohnflächenermittlung die Treppe mit ihren Stufen mit in den Wohnraum gerechnet? Wie sieht es aus mit Garten und Keller?

: : Freue mich über rege Diskussion.

: : Mit freundlichen Grüßen
: : Gabi Niethammer




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