Re: Ausgleichsflächen wurden nicht angelegt und gemeldet


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Gesendet von Bauassessor am 02 November, 2021 um 14:56:08:

Antwort an: Ausgleichsflächen wurden nicht angelegt und gemeldet posted by Mark am 20 Oktober, 2021 um 08:50:52:

Genau so, wie man in der Regel nicht verpflichtet wird, einen Bebauungsplan umgehend umzusetzen, sind auch Ausgleichsflächen nicht umgehend umzusetzen. Durch die Ausweisung im Bebauungsplan sind diese aber vor anderen Nutzungen besonders geschützt.

Sie können allerdings gern einmal die Kommune oder den zuständigen Kreis fragen, bis wann mit einer Umsetzung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen zu rechnen ist, damit das nicht in Vergessenheit gerät.

Freundliche Grüße

Bauassessor


: Nehmen wir mal an, dass eine Gemeinde in Bayern für einen Bebauungsplan eine Ausgleichsfläche (Streuobstwiese mit 4128 m²) festgelegt hat, die laut Umweltbericht mit Baubeginn umgesetzt werden muss. Wäre es dann zulässig, wenn diese Ausgleichsflächen seit mehr als 4 Jahren nach Baubeginn des Gebietes gar nicht realisiert wurde?
: Könnte man dagegen rechtlich vorgehen?





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