Re: Bebauung im Außenbereich, nur die Grundmauern stehen noch


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Gesendet von Karin Dommisch am 21 März, 2022 um 10:34:13:

Antwort an: Re: Bebauung im Außenbereich, nur die Grundmauern stehen noch posted by Dirk Baumeister am 23 Juli, 2006 um 10:17:30:

: Im Außenbereich (§35 BauGB) gilt der Grundsatz, dass Bauen erstmal nicht zulässig ist. Unter bestimmten, im Gesetz recht genau formulierten Ausnahmefällen (Privilegierung), darf man dann aber doch bauen. Gebäude, die auf diese privilegierte Weise entstanden sind, geniessen Bestandsschutz und dürfen weiter (um-)genutzt werden, auch wenn die Prviilegierung nicht mehr vorliegt.
: Bei einem Abriss geht ein eventueller Bestandschutz verloren (kein Haus - kein Bestand) und die Neubauten wären nach Gesetz nur für privilegierte Bauherren (Landwirte o.ä.) möglich und eine Wohnnutzung ist bei denen schon schwierig.

: : Hallo zusammen,

: : ich habe einen zusammengefallenen Kotten im Außenbereich gesehen. Die Mauern (zum größten Teil) und der Schornstein stehen noch, das Dach ist fast komplett eingefallen. Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen und sagen, ob man eine Genehmigung bekommt, alles abzureißen und dann Neuzubauen, am liebsten ein Holzhaus...
: : Das ganze ist in Niedersachsen.
: : In den aktuellen Straßenkarten ist das Grundstück so wie jedes andere Haus eingezeichnet.

: : Bis jetzt ist es nur eine Idee, aber vielleicht hat jemand Tipps für die richtige
: : Vielen Dank für die Hilfe!!!

: : Holger


Hallo zusammen, habe den oberen Teil eines Hauses 1030 erbaut,abgetragen,da einsturzgefährdet,nun sagt mir das Bauamt das ich damit meinen bestandschutz verloren habe,die komplette untere Etage habe ich saniert



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