Re: erste Strasse wer zahlt? Anwohner oder die Stadt?


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Abgeschickt von Röttger am 29 Maerz, 2005 um 10:51:05:

Antwort auf: erste Strasse wer zahlt? Anwohner oder die Stadt? von Ronny am 29 Maerz, 2005 um 09:24:42:

Da kann man nicht viel machen. So ein Urteil gibt es meines Erachtens nicht. Durch die neue Straße erhalten Sie einen beitragspflichtigen Vorteil. Ein Widerspruch oder eine Klage macht nur Sinn, wenn Berechnungsfehler oder Kalkulationsirrtümer oder Satzungsfehler oder sowas das ganze formaljuristisch kippen. Die Beitragspflicht des Grundstücks wird durch eine beitragsfähige Maßnahme ausgelöst. Beitragsfähige Maßnahmen sind nach § 8 BraKAG Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von Anlagen, durch die wirtschaftliche Vorteile erbracht werden. Eine Beitragspflicht wird nicht alleine durch eine Leistung der Gemeinde, die einen wirtschaftlichen Vorteil für den Grundstückseigentümer bringt, ausgelöst. Vielmehr kommt es nach der Rechtsprechung allein darauf an, daß der Vorteil des Grundstückseigentümers maßnahmebedingt ist, d.h. eben gerade durch eine im Katalog der beitragsfähigen Maßnahmen aufgeführte Maßnahme bewirkt wird. Rechtsgrundlage sind die Satzungen Ihrer Gemeinde und das Kommunalabgabengesetz Brandenburg.
Lesen Sie auch mal den folgenden guten Beitrag:
http://www.fes.de/fulltext/kommunalpolitik/00213003.htm





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