Re: Dachgeschoss mit Dachterrasse – Vollgeschoss?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 03 April, 2022 um 22:12:13:

Antwort an: Dachgeschoss mit Dachterrasse – Vollgeschoss? posted by Aab am 01 April, 2022 um 12:36:37:

Wie üblich sind die Sachverhalte in der Regel aus einer reinen textlichen Beschreibung heraus nicht zu beurteilen. Hier kommt zusammen, dass man den Ansatz der Planung als auch die genaue Festsetzung des Bebauungsplanes nicht nachvollziehen kann.

Das Bauamt dürfte aber nicht nur "nein" gesagt sondern auch erklärt haben, warum die Anfrage nicht positiv ausfällt.

Wenn das nicht nachvollziehbar war oder ist, könnte man über eine Bauvoranfrage klären und bei negativem Ergebnis auch gerichtlich prüfen lassen, ob die Auffassung denn rechtens ist oder war.


: Hallo,

: Folgende Situation: Die maximale Anzahl an Vollgeschossen bei unserem Haus ist erreicht. Dachgeschoss ist derzeit kein Vollgeschoss (darf auch kein Vollgeschoss werden). Darunterliegende Geschoss hat 169,89 qm. 2/3 davon sind 127,41 qm. Unser Dachgeschoss hat derzeit 127,26 qm (lichte Raumhöhe > 2,3 m). Wir haben zwischen zwei hinteren Gauben Platz (derzeit überdacht uns nicht begehbar) und würden gerne dort eine Dachterrasse ausbauen (ca 2,5 * 2,5 m). Frage: Da die Terrasse keine lichte Raumhöhe hat, wird diese doch nicht zu den 127,26 qm dazugerechnet oder? Dürfen wir dann nach der Landesbauordnung RLP die Terrasse machen lassen oder nicht? Bauamt sagt nein





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]