Auslegung B-Plan - Bebauung an der


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Gesendet von MD am 03 Mai, 2022 um 22:07:20:

Liebe Forumnutzer,

ich wohne in einem relativ restriktiven Ort der in seinem Bebauungsplan folgenden Passus vorschreibt:

"Einfriedung: An den seitlichen Grundstücksgrenzen sind nur Hecken zulässig bzw. Holzzäune mit senkrechten Latten bis maximal 1.0m Höhe. An den Terrassengrenzen sind Holzzäune bis zu einer Höhe von 2.0m und maximalen Länge von 5m zulässig."

Unsere Situation ist folgende:
Wir haben eine (aufgrund der Größe - nicht offiziell genehmigten) Terrassenüberdachung und das Problem, dass wir zu unseren direkten Nachbarn ein eher zerfahrenes Verhältnis haben und somit gerne die eine Seite der Terrassenüberdachung schließen wollen. Als erste Idee kam uns hierbei eine Schiebetür aus Milchglas in den Sinn.

Aufgrund des B-Plans sind wir nun allerdings unsicher in wie weit dieser dies verbietet. Ich finde man kann ihn auf mehrere Arten interpretieren und aus meiner Laienhaftensicht wäre eine Schiebetür nicht zwingend verboten.

Ich stolpere z.B. über die Begrifflichkeit "Terrassengrenzen". Was bedeutet dies im Endeffekt? Sind damit die Grundstücksgrenzen gemeint die auf Höhe der Terrasse verlaufen? Oder wäre es ggf. denkbar die Terrrasse bzw die Schiebeelemente etwas innerhalb der Terrasse zu versetzen, sodass die Schiebeelemente eben nicht mehr "auf" der Grenze sondern innerhalb stehen?

Leider ist es so, dass das Nachbargebäude, zwar auf dem Bauteppich liegt, allerdings maximal in den Garten gebaut wurde, sodass wir keinerlei Möglichkeit haben uns vor Blicken der Nachbarn einigermaßen zu schützen... Die Nachbarn können quasi permanent aus dem OG auf den Tisch schauen was eine auf Dauer sehr belastende Situation ist.

Über Anregungen wäre ich dankbar.




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