Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 12 September, 2022 um 09:22:44:

Antwort an: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte posted by Melissa Hideg Sanchez am 08 September, 2022 um 15:02:43:

Guten Tag!

Ihre Annahme ist nicht richtig.
Verfahrensfrei bedeutet nur verfahrensfrei.
Damit ist nichts über die Zulässigkeit des Vorhabens ausgesagt.
Auch Vorhaben, die verfahrensfrei sind, können unzulässig sein.
Ebenso können nicht-verfahrensfreie Vorhaben zulässig sein, es wäre lediglich - wie der Name schon sagt - ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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