Abgeschickt von roland baier am 08 Juni, 2005 um 05:59:27
Die Euronorm EN 1125 regelt die technische Ausrüstung von Türen in Fluchtwegen mit Panikstangen (Push-Bar etc.) Welche Veränderungen an den Türen sind zulässig, ohne das in einer bestehenden Versammlungsstätte (Tagungshotel)die Nachrüstung der Fluchtwegbeschläge an den Türen erforderlich wird.
Wann erlischt hier der Bestandsschutz?