Re: Eintragung Baulast


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Abgeschickt von Rudi am 08 Juni, 2005 um 10:38:54

Antwort auf: Eintragung Baulast von Eva - Maria Klein am 08 Juni, 2005 um 09:25:28:

Die Situation ist mir leider nicht ganz klar. Wenn ein eingetragenes Wegerecht existiert, warum dann noch eine Baulast? Üblicherweise wird ein Wegerecht im Grundbuch (Abt II, privatrechtlich) und als Baulast (öffentlichrechtlich) eingetragen. Empfehlenswert ist außerdenm eine Regelung der Unterhaltungskostenverteilung.




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