Re: Frist zur erfüllung von Bauauflagen


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Abgeschickt von K.D. am 08 Juni, 2005 um 11:40:49

Antwort auf: Frist zur erfüllung von Bauauflagen von Olli am 07 Juni, 2005 um 10:04:12:

: Gibt es eine Frist um im der Baugenehmigung aufgeführte Auflagen zu erfüllen?

Den Sachverhalt etwas genauer bitte. Es kommt auf die Formulierung inder BG an





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