Bergschadensverzicht


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Abgeschickt von Meinschien am 19 Februar, 2005 um 01:07:35

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Bergschadensverzicht unbedingt ins Grundbuch eingetragen werden muß und wo dies schwarz auf weiß geschrieben steht ? Hintergrund meiner Frage ist, daß unser Wunschgrundstück auf einem ehemaligen Zechengelände liegt und die Immobilienfirma sagt, daß man bei eventuellen späteren Bergwchäden Anspruch auf Entschädigung bei der Bergbaufirma bzw. den Rechtsnachfolgern hat, da im Grundbuch kein Bergschadensverzicht eingetragen ist.
Danke.



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