Schräge Wand


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Abgeschickt von Schiedel Sandra am 08 Juni, 2005 um 21:19:16

Angenommen, die Trennwand zwischen zwei Kinderzimmern wurde so schräg gezogen, dass diese nicht im 90 Gradwinkel zu den anderen Wänden verläuft, sondern bestenfalls im 85 Gradwinkel. D.h. das Zimmer ist bei einer Länge von 3,5 m am einen Ende 15 cm breiter als am anderen Ende. Was hätte das für juristische Konsequenzen?




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